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27.05.2020 Coronavirus

COVID-19: Wirksamkeit von Remdesivir nachgewiesen

Erste Ergebnisse der internationalen ACTT-1-Studie veröffentlicht

Prof. Dr. Gerd Fätkenheuer, Foto: Klaus Schmidt
Prof. Dr. Gerd Fätkenheuer, Foto: Klaus Schmidt

Die international durchgeführte ACTT-1-Studie, in der COVID-19-Patienten entweder mit dem Medikament Remdesivir oder einem Placebo behandelt wurden, bestätigt die Wirksamkeit des Medikaments gegen eine SARS-CoV-2-Infektion. Dies zeigen erste Ergebnisse, die aktuell im New England Journal of Medicine veröffentlicht wurden. Insgesamt beteiligten sich weltweit 60 Behandlungszentren aus Amerika, Asien und Europa mit 1063 Patienten an der Studie. In Deutschland nahmen unter der Federführung des Infektiologen Univ.-Prof. Dr. Gerd Fätkenheuer von der Klinik I für Innere Medizin der Uniklinik Köln insgesamt drei Behandlungszentren teil.

Die Studienergebnisse zeigen eine raschere Heilung der Patienten, die mit Remdesvir behandelt wurden. Ihr Zustand verbesserte sich innerhalb von elf Tagen, die Patienten mit dem Placebo hingegen benötigten etwa 15 Tage. Auch bei der Sterblichkeit zeigte sich eine deutliche Tendenz: in der Remdesivir-Gruppe lag sie bei 7,1 Prozent und bei den Placebo-Patienten bei 11,9 Prozent. „Wir konnten zeigen, dass die Patienten am meisten von dem Medikament profitierten, die zwar schon deutliche Erkrankungssymptome aufwiesen und auf die Gabe von Sauerstoff angewiesen waren, aber noch nicht künstlich beatmet werden mussten“, sagt Prof. Fätkenheuer. Diese Ergebnisse sprechen dafür, dass das Medikament bereits in einem relativ frühen Stadium der Erkrankung eingesetzt werden sollte, bevor es zu schwersten Beeinträchtigungen kommt.

Auch bei den Nebenwirkungen zeigt sich das Medikament sehr positiv: Insgesamt traten in der Studie weniger Nebenwirkungen unter Remdesivir als unter Placebo auf. „Damit wird Remdesivir in Zukunft sicher einen festen Platz in der Behandlung von COVID-19 einnehmen“, ist sich der Wissenschaftler sicher. „Ich rechne mit einer raschen Zulassung durch die Arzneimittelbehörden.“

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